Flughafen - Bestimmungen

Was darf ich überhaupt bei einer Flugreise mitnehmen? Was muss ins Reisegepäck, das ich beim Check-in aufgebe, und was darf ich im Handgepäck transportieren? Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen rund um das Thema Sicherheitskontrolle am Airport.
Sollten Sie über die hier angesprochenen Themen hinaus noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Fluggesellschaft oder mit der Bundespolizei in Verbindung.
Gepäck

Die Gepäckvorschriften variieren je nach Fluggesellschaft. Die unten aufgeführten Angaben können daher nur zur Orientierung dienen. Die genauen Vorschriften erfahren Sie bei der entsprechenden Airline.
Freigepäck:
Mitnahme von Freigepäck (in der Regel bis 20 kg) ist im Flugpreis enthalten.
Übergepäck:
Übergepäck (in der Regel über 20 kg) wird extra berechnet. Bitte rechtzeitig informieren, da Gewicht und Tarife je nach Airline variieren.
Handgepäck:
In der Regel sollte eine Länge von 56 cm, eine Breite von 25 cm eine Höhe von 42 cm und ein Gewicht von 8 kg nicht überschritten werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Airline.
Check-in

Es wird empfohlen zwischen 90 und 120 Minuten vor dem Abflug einzuchecken. Die Eincheckzeit variiert von Airline zu Airline und hängt auch vom Flugziel ab.
Alle Check-in-Schalter befinden sich in der zentralen Abflughalle. Bitte achten Sie auf einen der zahlreichen Info-Monitore, um die Schalternummer für Ihren Flug oder für Ihre Fluggesellschaft zu erfahren. Wenn Sie unter "Abflug" auf die Flugnummer klicken erhalten Sie eine aktuelle Information über ihren Check-in-Schalter.
Behinderte Fluggäste

Damit Sie am Flughafen den Service erhalten, den Sie wünschen und benötigen, ist Ihre frühzeitige Anmeldung bei Ihrer Fluggesellschaft wichtig. Bitte geben Sie schon bei Ihrer Buchung im
Reisebüro, spätestens bei der Ticketabholung, die Art Ihrer Behinderung und den erforderlichen Betreuungsumfang an. Ihr Reisebüro informiert die Fluggesellschaft, bei der Sie gebucht haben. So kann
die Fluggesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen für Ihren Hin- und Rückflug in die Wege leiten, und Sie erhalten den gewünschten Service nicht nur bei Abflug oder Ankunft, sondern auch am
Zielflughafen.
Behindertengruppen kann bei rechtzeitiger Anmeldung ein gesondertes Check-in ermöglicht werden.
Passersatz-Papiere

Bitte denken Sie frühzeitig vor Reiseantritt daran zu prüfen, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist. Ebenfalls sollten Sie sich vor Reiseantritt natürlich darüber informieren, welche weiteren Reisedokumente Sie unter Umständen benötigen (Visum etc.). Sind Ihre Ausweispapiere nicht mehr gültig oder haben Sie diese vergessen, können Sie von der Bundespolizei sogenannte "Reiseausweise als Passersatz" erhalten.
Der Reiseausweis berechtigt Sie zwar zur Ausreise aus und Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland, andere Staaten sind jedoch zur Anerkennung des Dokuments nicht verpflichtet. Dasselbe gilt für die Fluggesellschaften. Der Reiseausweis als Passersatz legitimiert nicht zur Einreise in das Zielland. Es kann Ihnen also durchaus passieren, dass Ihnen trotz dieses Dokuments von der Airline der Transport verweigert wird oder Sie bei der Ankunft am Zielort nicht einreisen dürfen.